Getränke, Speisen, Bons und Pfand:Getränke werden mit Bons/Verzehrkarten Bezahlt.Preisliste (Änderungen vorbehalten):
Es gibt extra Parkplätze für Tagesgäste und einen separaten Campingplatz. Das Campen ist direkt neben dem eigenen Auto möglich.Wichtige Regeln auf dem Campingplatz:Den Anweisungen von Festivalpersonal (Ordner, Security, Feuerwehr usw.) ist folge zu leisten.Offenes Feuer, Fackeln und Pyrotechnik sind untersagt.
Aufgrund von extremer Trockenheit und hoher Brandgefahr können aus Sicherheitsgründen und dem Schutz aller Besucher Gaskocher und Kohlegrills verboten werden!Große Musikanlagen und Stromerzeuger sind zur Nachtruhe auszuschalten. Die Nachtruhe gilt von 00:00 bis 6:00 Uhr.
Wir sind ein Rock & Metal Festival! Daher ist es nicht gestattet den Zeltplatz mit Hip Hop, Rap, Techno oder sonstiger nicht angebrachten "Musik" zu beschallen! Ein friedliches Miteinander und respektvoller Umgang stehen an oberster Stelle!
Platzverbote können bei Zuwiderhandlungen durch das Sicherheitspersonal und den Veranstalter ausgesprochen werden.
Fundsachen können auf dem Festivalgelände an der Bonbude abgegeben und vermisste Gegenstände gemeldet werden.Zur Müllentsorgung erhält jede Besuchergruppe beim Befahren des Campingplatzes Müllbeutel. Sollten weitere Müllbeutel benötigt werden, können diese kostenlos am Haupteingang zum Festivalgelände abgeholt werden.Volle Müllbeutel können bei den auf dem Campingplatz bereitgestellten Sammelstellen (Anhänger oder Container) entsorgt werden. Wir bitten ausdrücklich darum, dass der Campingplatz ordentlich und sauber gehalten wird und nach der Abreise nicht einem Schlachtfeld gleicht. Danke im Voraus!Das Festivalgelände:Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültigem Eintrittsbändchen erlaubt.Getränke aller Art, gefährliche Gegenstände, Pyrotechnik, Messer und Waffen dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände genommen werden.Beim Eingang zur Veranstaltung kann durch das beauftragte Sicherheitspersonal eine Taschenkontrolle sowie eine Personenkontrolle durchgeführt werden.Unter Angabe von Gründen kann der Veranstalter den Zutritt für einzelne Personen verbieten.Es gilt ausnahmslos das Jugendschutzgesetz.Jeder Festivalbesucher haftet für den von ihm Verursachten Schaden.Absichtliche Körperverletzung, Diebstahl, Vandalismus und mutwillige Zerstörung von fremdem Eigentum werden zur Anzeige gebracht.Der Veranstalter behält sich aus Gründen von höherer Gewalt, z.B. Unwetter, das Recht vor die Veranstaltung zu unterbrechen, abzubrechen oder abzusagen.Den Anweisungen von Veranstalter, Ordnern und Sicherheitspersonal ist Folge zu leisten.Platzverbote können bei Zuwiderhandlungen durch das Sicherheitspersonal und den Veranstalter ausgesprochen werden.